Einzelsupervision für Lebens- und Sozialberater

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SupervisorInnen sind besonders gut geschult und befähigt, arbeitsplatzbezogene Probleme – wie Fall-, Team- und Institutionsprobleme- mit Einzelpersonen, Gruppen, Teams und Organisationseinheiten zu reflektieren.

Gesetzliche Forderung von 10 Stunden

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Beschreibung

Gesetzliche Forderung von 10 Stunden

Supervision meint eigentlich „etwas von oben herab überblicken“ und etablierte sich zuerst im medizinischen Feld. Ende des letzten Jahrhunderts tauchte Supervision im Bereich der Sozialarbeit auf und verbreitete sich immer mehr in die verschiedensten Arbeits- und Organisationsfelder. Supervision im wirtschaftlichen Kontext dient der systematischen und regelmäßigen Reflexion beruflichen Handelns in Arbeitsfeldern, in denen die professionelle Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen die Hauptaufgabe darstellt.

SupervisorInnen sind besonders gut geschult und befähigt, arbeitsplatzbezogene Probleme – wie Fall-, Team- und Institutionsprobleme- mit Einzelpersonen, Gruppen, Teams und Organisationseinheiten zu reflektieren. Sie unterstützen in folgenden Bereichen:

  • Persönliche und berufliche Weiterbildung
  • Leitungs- und/oder Kooperationskompetenz
  • beruflichen Funktionsberatung
  • Organisationsentwicklung

Zusätzliche Informationen

Umfang

5 Stunden, 10 Stunden