Supervision

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Unter Supervision wird die professionelle Beratung im beruflichen Kontext verstanden. Mit einer Zusatzausbildung in diesem Bereich erwerben LSB die Fähigkeit, Unternehmen und Organisationen bzw. deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Optimierung der Zusammenarbeit zu unterstützen.

Gesetzliche Forderung von 200 Stunden

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Beschreibung

Gesetzliche Forderung von 200 Stunden

Unter Supervision wird die professionelle Beratung im beruflichen Kontext verstanden. Mit einer Zusatzausbildung in diesem Bereich erwerben LSB die Fähigkeit, Unternehmen und Organisationen bzw. deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Optimierung der Zusammenarbeit zu unterstützen.

Indem das berufliche Umfeld aus einer „Metaperspektive“ heraus betrachtet wird, entstehen für die Teilnehmer neue Möglichkeiten der Reflexion über das eigene Handeln bzw. die eigene Identität im Zusammenwirken mit Kollegen und Führungskräften. Durch Supervision lässt sich nicht nur die Kommunikation in Teams oder zwischen verschiedenen Abteilungen verbessern, sie kann auch bei der Entwicklung und Umsetzung von Lösungen in schwierigen oder herausfordernden Situationen helfen oder bei Veränderungs- und Weiterentwicklungsprozessen professionelle Hilfestellung bieten.

Supervision ist heute in vielen Unternehmen eine gängige Methode um die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern und damit die Arbeitseffizienz und –qualität nachhaltig zu erhöhen.

WKO ZERTIFIZIERT I LISTENEINTRAG

Dieses Angebot richtet sich an Lebens- und Sozialberater/-innen, die supervisorisch arbeiten wollen und auch an Ausbildungskandidaten/-innen (gesetzlich geregelt lt. BGBlII, 112. Verordnung vom 14.3.2006) die tätig werden möchten.

Supervision ist im Tätigkeitskatalog der Lebens- und Sozialberatung niedergeschrieben und nur unter diesem Gewerbeschein
gesetzlich anerkannt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für ImpulsPro wurde eine offizielle Supervisoren/-innen-Expertenliste erstellt, auf der alle LSB mit aktivem Gewerbeschein und Zusatzqualifikation berechtigt sind aufzuscheinen.

VORRAUSSETZUNGEN ZUR TEILNAHME

Aktiver LSB Gewerbeschein bzw. letzten beiden Semester eines LSB Lehrganges. Laufende eigene Supervision. Um in die Wiener
SupervisorInnenliste der Wirtschaftskammer aufgenommen zu werden, bedarf es folgender Voraussetzungen:

• Aktiver Gewerbeschein LSB
• Supervisionsfortbildung
• Nachweis des Praktikums 100 Stunden Supervision
• 5 Lehrsupervisionen bei einem auf der Expertenliste eingetragenen Supervisor
• Schriftlicher Antrag

TERMINE 2023:

Modul1 07.- 08.10.2023

Einführung in die Supervision

• Unterschiede zur Beratung
• Anfänge in der Supervision – der Kontrakt
• Rolle und Identität
• Feldkompetenz
• Grundlagen der Lehrsupervision in Einzel und Fallsupervision speziell in der LSB
• Praktische Beispiele

Modul2 07.-08.11.2023

Organisationsberatung

• Einführung in die Organisationsberatung
• Organisationsformen
• Dynamik in Organisationen
• Supervision von Teams in Organisationen
• Versteckte Aufträge

Modul3 05.-06.12.2023

Organisationsberatung II

• Gruppenprozesse
• Rückblick auf eigene Arbeits- und
Leistungserfahrung
• Umgang mit Autoritäten, Konkurrenz und
Kooperation

Modul4 09.-10.01.2024

Gruppensupervision

• Kreative Ansätze
• Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen

Modul5 06.-07.02.2024

Praxisseminar & Abschluss

• Üben der erlernten Supervisionsmethoden
• Theoretische und praktische Überprüfung der Lehrgangsinhalte
• Klärung von offenen Fragen
• Abschlussprüfungstermine

SUPERVISION Infobroschüre downloaden

Zusätzliche Informationen

Starttermine

7. & 8. Oktober 2023 – Wien